Spielordnung 2024

Gemäß Vorstandsbeschluss gilt nachfolgende Spielordnung. Sie ist für Vereinsmitglieder und Gäste verbindlich. Im Interesse eines geordneten Spielbetriebes wird um Beachtung der Spielordnung gebeten.  Hier ist die Spielordnung 2024 (PDF) auch als pdf abrufbar.

Die nachstehenden Bestimmungen der Platz- und Spielordnung werden mit Erwerb der Mitgliedschaft oder von Gästen mit dem Betreten der Platzanlage des TV Heimgarten 1912 e.V. anerkannt.

  1. Spielberechtigungen
    • Spielberechtigt sind alle ordentlichen und jugendlichen (einschl. Kinder) Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben.
    • Für Kinder, Jugendliche und Mitglieder zwischen 18 und bis zu 25 Jahren (sofern beitragsreduziertauf Grund Ausbildung/Studium) ist die tägliche Spielberechtigung von montags bis freitags bis 19:00 Uhr beschränkt. Ausnahme: beim Spiel mit einem ordentlichen nicht beitragsreduzierten Mitglied besteht diese zeitliche Einschränkung nicht.
    • Gäste können nur zusammen mit einem spielberechtigten Mitglied (bei Doppel mit zwei Mitgliedern) spielen. Die Platzbuchung erfolgt durch das einladende Mitglied online über das Platzbuchungssystem. Gäste sind mit vollständigem Namen im Kommentarfeld zu hinterlegen. Die Platzgebühr von 10,- Euro (Kinder bis 14 Jahre 5,- Euro) pro Gast und Stunde werden zu Saisonende vom buchenden Mitglied per Lastschrift eingezogen. Mehr als fünfmaliges Gastspiel pro Jahr auf der Anlage ist nicht gestattet.
    • Passive sind fördernde Mitglieder und nicht spielberechtigt.
  2. Spielzeit
    • Plätze dürfen nur nach vorheriger Buchung über das Platzbuchungssystem belegt werden. Es gelten die auf der Website des TV Heimgarten bekannt gegebenen Buchungsregeln des Platzbuchungssystems in der jeweils aktuellen Fassung.
    • Die Spieldauer beträgt inkl. Platzpflege für ein Einzel 60 Minuten und für ein Doppel 120 Minuten.
    • Buchungslücken sind für eine bestmögliche Platzausnutzung zu vermeiden. Bei starkem Andrang ist nach Möglichkeit Doppel zu spielen.
    • Nach Beendigung des Spiels muss der Platz innerhalb der Spielzeit hergerichtet werden. Zur Platzpflege gehört insbesondere das Abziehen des Platzes kreisförmig bis zum Zaun, das Fegen der Linien sowie bei Bedarf die Bewässerung des Platzes (siehe auch Regeln der Platzpflege).
  3. Der Vorstand ist berechtigt, bestimmte Plätze für Turniere, Team-Tennis Spiele, Camps oder andere Veranstaltungen zu reservieren.
  4. Die Belegung der Plätze aus den unter Punkt 3 genannten Gründen sind dem Buchungssystem zu entnehmen. Für den Trainingsbetrieb gelten folgende Regeln:
    • Die Vereinstrainer bekommen die Plätze für Jugend-, Mannschafts- und Privattraining lt. Buchungssystem zugewiesen. Darüber hinausgehende Trainingseinheiten müssen mit dem Vorstand (Sportwart/Jugendwartin) abgestimmt werden.
    • Die Reservierung der Plätze für das Mannschaftstraining der Team-Tennis-Mannschaften gilt nicht an Feiertagen.
    • Der Kreis der Spieler, der für das Mannschaftstraining in Frage kommt, wird vom Sportwart und dem jeweiligen Mannschaftsführer bestimmt.
    • Der Trainingsplan für die Mannschaften gilt ab Saisoneröffnung bis Ende Mai. Ab 1. Juni gilt die freie Belegung.
    • Während der hessischen Schulferien und an Feiertagen findet kein Jugendtraining statt.
    • Assistenztrainer können in Absprache mit der Jugendwartin ausschließlich für Jugendliche Traininggeben
  5. Mannschafts-Spieler, die auswärts oder zu Hause an einem Medenspiel teilgenommen haben, sind an diesem Tag nicht mehr spielberechtigt.
  6. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Platzwart oder die Trainer, im Zweifelsfall ein Vorstandsmitglied.
  7. Bei kurzfristigen Sperrungen oder Verschiebungen, bspw. bei Unbespielbarkeit des Platzes oder Verlegung von Medenspielen/Turnieren, besteht kein Ersatzanspruch auf reservierte Plätze.
  8. Jeder Spieler hat auf angemessene Tenniskleidung und vorschriftsmäßige Schuhe zu achten. Die Umkleidekabinen sind in sauberem Zustand zu halten, insbesondere sollen keine Kleidungsstücke oder andere Gegenstände liegengelassen werden. Die Tennisschuhe sind vor Betreten des Clubhauses sowie der Umkleideräume zu säubern bzw. auszuziehen.
  9. Anweisungen an den Platzwart erfolgen nur durch den Vorstand.
  10. Kleinkinder dürfen sich nur unter Aufsicht auf der Anlage aufhalten. Der TV Heimgarten 1912 e.V. ist nur für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Vereins haftbar. Für Schäden, die sich aus dem Spielbetrieb gegenüber Mitgliedern, Angehörigen, Gastspielern und Besuchern des Vereins ergeben, ist der Verein nicht haftbar.
  11. Bei Verstößen gegen die Buchungsregeln oder diese Platz- und Spielordnung kann der Vorstand die Spielberechtigung befristet oder auf Dauer entziehen.

Euer Vorstand